Die Förderrichtlinien zur Umsetzung des DigitalPakts Schule ist am 2.12.2019 in Kraft in Kraft getreten, das Förderverfahren ist gestartet, Anträge können durch den Schulträger gestellt werden.
Aus verfahrenstechnischen Gründen ist das Antragsverfahren dreigeteilt, um zuerst einen notwendigen Basisstandard herzustellen und im nächsten Schritt den schulspezifischen Klassenraumstandard umzusetzen. Der Basisstandard lässt sich dadurch definieren, dass er die Schulen in ihrer pädagogischen Freiheit nicht einschränkt.
1. Phase – Basis-Infrastruktur
Wir haben die Möglichkeit als erster Landkreis in Hessen kurzfristig einen Förderantrag über den WLAN-Ausbau und die Beschaffung von Firewallsystemen und Contentfilterung für das Glasfasernetz zu stellen. Dadurch stehen allen Schulen im Landkreis die entsprechenden Leistungen früher zur Verfügung. Im Sinne der Mediengerechtigkeit und Wartbarkeit werden unabhängig von Schülerzahl und aktuellem Ausbau-Stand alle Schulen auf den gleichen Stand der IT-Infrastruktur gebracht.
Hierzu füllen Sie bitte nur die erste Seite des Antrages aus:
Es genügt die Grundsätze allgemein zu formulieren. Sollten Sie später andere Grundsätze aufstellen wollen oder diese konkretisieren, entsteht kein Nachteil. Es bestehen noch keine Auswirkungen auf das schulische Medienbildungskonzept.
Bitte versehen Sie die erste Seite mit dem Schulstempel und Unterschrift und speichern diese Datei unter Ihrer Schulnummer ab.
Hier finden Sie ein ausgefülltes Beispiel:
Abgabedatum: 18. Dezember 2019
Abgabeort: Eingescanntes PDF an digitalpakt@limburg-weilburg.de
Bei Eingang bis zu dem vorgenannten Datum kann Ihre Schule im ersten Förderantrag berücksichtigt werden.
Das Antragsverfahren für die erste Welle ist sehr einfach gehalten und kann innerhalb von kürzester Zeit umgesetzt werden. Wenn Sie Fragen dazu haben, helfen wir gerne weiter unter: digitalpakt@limburg-weilburg.de
2. Phase – Klassenraumstandard
Grundlage für die Antragstellung der Schulträger auf Mittel aus dem Digitalpakt ist das Pädagogisch-Technisches-Einsatzkonzept (PTEK) und die Fortbildungsplanung der einzelnen Schulen.
Die PTEK beinhalten einen allgemeinen Teil A:
- Formalia (Schule, Schulnummer, Ansprechpartner, usw.)
- Kurze Darstellung medienpädagogischer Grundsätze (oder Verweis auf bestehendes Medienbildungskonzept möglich)
- Stand des Medienbildungskonzepts (in Arbeit / Überarbeitung bis …)
und eine Übersicht B in komprimierter Form zur pädagogische Begründung für den beantragten Fördergegenstand (Präsentationstechnik, digitale Arbeitsgeräte, Endgeräte,…):
Primäres Ziel der Förderanträge für die Schulen ist die Erreichung des Klassenraumstandards für alle Unterrichts- und Fachräume.
Der Glasfaserausbau und -anschluss, die digitale Vernetzung in den Schulgebäuden sowie das schulische WLAN ist Grundlage des Klassenraumstandards und Aufgabe des Schulträgers.
Deshalb reduziert sich die Antragstellung der Schulen, die Umfrage zu den TPEKs auf die Anzahl der in den Unterrichtsräumen benötigten Fördergegenstände: Dokumentenkamera, Beamer/Steuerung/Boxen + Projektionstafeln, Klassenraum-Computer, Laptop oder Tablet: Variation Windows, Apple, Android oder nur Anschluss für BYOD, Mobile Anbindung / Screen Mirroring: Variation aus Miracast, AppleTV, … oder AirServer (der Universal Mirroring Receiver, die Kombination aus AirPlay + Google Cast + Miracast)). Der genaue Standard soll passend zur Schulform in Arbeitsgruppen genauer spezifiziert werden.
Darüber hinaus erwartet das HKM eine pädagogische Begründung der Gegenstände im Klassenraumstandard und eine Definition der schulischen Fortbildungsmaßnahmen.
Die Standardisierung der Ausstattung im Klassenraum ermöglicht, dass die pädagogische Begründung das Medienzentrum übernimmt. Auch die Fortbildungsmaßnahmen werden durch begleitende Qualifizierungsangebote des Schulträgers abgedeckt.
Der Schulträger (der Landkreis Limburg Weilburg) wird die TPEKs der Schulen zur Bürokratie-Reduzierung nicht wie vom HKM vorgeschlagen in Tabellenform einfordern, sondern per Online-Formular (Limesurvey) abfragen.
Den jeweils aktuellsten Entwurf des Online-Formulars finden Sie hier: umfrage.mzlw.de/
Wichtig! Es ist nur eine Testversion! Zum Start der 2. Phase erhalten alle Schulen die Produktivversion per E-Mail.
3. Phase – Schulische Geräte und Endgeräte
Zu einem späteren Zeitpunkt können andere Fördergegenstände beantragt werden, die nicht im Klassenraumstandard enthalten sind. Dazu zählen digitale Arbeitsgeräte und schulgebundene Endgeräte.
Dafür werden pädagogische Begründungen und Fortbildungsmaßnahmen durch die Schule selbst beschrieben. Diese Inhalte sind im schulspezifischen Medienbildungskonzept (MBK) zusammengefasst.