Basisstandard

Der Basisstandard lässt sich dadurch definieren, dass er die Schulen in ihrer pädagogischen Freiheit nicht einschränkt. Die jetzt beantragten Fördergegenstände haben keine Auswirkungen auf das schulische Medienbildungskonzept.  Der Basisstandard reduziert sich auf den Glasfaseranschluss, die Inhousevernetzung, das WLAN- und Raum-Konzept, Contentfilterung / Firewall sowie Access-Points.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert