Rahmenvorgabe, Gesetzesgrundlage, Auftrag

Die Ziele aller Bundesländer in der digitalen Bildung sind einstimmig in der KMK-Strategie “Bildung in der digitalen Welt” festgelegt:

  • Pädagogisches Ziel: alle in Grund- und weiterführende Schule eingeschulten Schüler werden ab dem Schuljahr 2018/2019 nach den in Strategie definierten “Kompetenzen in der digitalen Welt” unterrichtet.
  • Technisches Ziel: ab 2021 steht allen Schülern WLAN und eine Lernplattform zur Verfügung, sofern pädagogisch in der Situation sinnvoll

Digitale Bildung mit weniger Aufwand und nachhaltig durch Planung, Voraussetzung für Technik

Für die Pädagogische Umsetzung diesen Ziels ist die Technik sehr wichtig, doch begonnen werden kann schon vorher. Denn die Fächer setzen bereits Medien ein und in vielen Situationen ist der Einsatz mit geringem Aufwand möglich. Um Synergien zwischen den Fächern zu schaffen und gleichzeitig sicherzustellen, dass bei einer dezentralen Vermittlung keine Kompetenzen übersehen werden, soll die Schule ein Methoden- und Medien-Curriculum erstellen.

Dieses ist Bestandteil des Medienbildungskonzeptes (MBK). Das MBK enthält darüber hinaus auch eine Planung zum Fortbildungsbedarf der Schule. Denn laut KMK-Strategie sollen Lehrer zu Medienexperten werden und um dieses Ziel zu erreichen benötigt es eine gute Planung. Für die Umsetzung diesen Ziels hat Hessen das Medienkompetenzportfolio erlassen. Es dient auch einer gezielten Personalentwicklung und -auswahl, sowie passender Angebote der Fortbildungs-Einrichtungen. Entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen bieten Land, Medienzentren und externe Partner an.

Weiterhin enthält das MBK eine Beschreibung des technischen Ist-Zustands und einer technischen Bedarfs-Planung. Diese spielt eine wichtige Rolle für den Digitalpakt und die Planung des Schulträgers. Gleichzeitig baut auch der MBK auf dem Konzept des Schulträgers auf.

Für die Förderung im Rahmen des Digitalpakts ist die Abgabe des Pädagogisch-Technischen Einsatz-Konzepts Voraussetzung als Bestandteil des MBK. Es beschreibt für welche pädagogischen Situationen neue Technik benötigt wird und wie die LehrerInnen darin qualifiziert werden. Außerdem muss der Stand des MBKs angegeben werden.

Darüberhinaus sagt das HKM zu Medienbildungskonzepten: “In fünf Jahren sollen alle Schulen über ein solches Konzept verfügen.” (Seite 4)

Finanzen ermöglichen Technik, Technik macht Pädagogik effektiver

Die Technische Seite stellen Land Hessen (landesweite Lösungen) und der Schulträger Limburg-Weilburg (Technik vor Ort). Über das Schulportal Hessen werden bereits viele zentrale Dienste bereitgestellt, u.a. auch die Lernplattform.

Für die technische Ausstattung in den Schulen vor Ort ist der Schulträger verantwortlich (§155 und § 158 Abs. 1 HSchG). Dafür baut er auf die MBKs auf und greift auf eine eigene Planung zurück, die alle seine Schulen umfasst: Den Medienentwicklungsplan (MEP). Der MEP des Schulträgers soll Teil der Schulentwicklungsplanung sein. Er thematisiert die Rahmenbedingungen, die Ziele und  die notwendigen Mittel zur Umsetzung der Ausstattung, um digitale Medien in den Unterrichtsalltag zu integrieren.

Inhalte sind u.a.:

  • IT -Konzeption (Ausstattungsregeln und Homogenisierung von Ausstattungen)
  • Investitionsplanung für jede Schule (Zeitraum, z.B. 4 Jahre)
  • Wartungs und Support-Konzept
  • Controlling und Berichtswesen

Die Finanzierung der Ausstattung setzt der Digitalpakt zwischen Bund und Ländern um, der wiederum Geld dem Schulträger zur Verfügung stellt. Zusätzlich zum Bund beteiligen sich Land und Kreis mit einem Eigenanteil an den Ausstattungskosten. Das Vorgehen ist im Landesprogramm Digitale Schule Hessen und dem Gesetz zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur an hessischen Schulen (Hessisches Digitalpakt-Gesetz – HDigSchulG) festgelegt.

Der Schulträger baut zum einen die Basis-Infrastruktur wie Internet, WLAN, Internetfilter, Server etc. auf . Zum anderen erhalten über den Schulträger Schulen Landesgelder des Digitalpakts gemäß den schulischen Anträgen und Konzepten. Im Vorfeld werden diese Maßnahmen noch mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmt.

Die Personalkosten und Dienstleistungsverträge werden nicht durch den Digitalpakt gefördert. Entsprechend finanziert der Schulträger Support und Wartung aus eigenen Mitteln.

Ziel des Digitalpakts und des Schulträgers ist es, die Räumlichkeiten der Schulen fit zu machen für das digitale Arbeiten. Dafür muss in allen Unterrichtsräumen eine funktionierende IT-Grundstruktur und der Support vor Ort sichergestellt werden. Dies soll durch den vom Schulträger definierten Klassenraumstandard umgesetzt werden. 

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